Zwischenmenschliches: vor der Ehe
Wie sich Mann und Frau finden, ist bei den Zeugen Jehovas strenger geregelt, als man es von anderen Religionen heute gewohnt ist.
Gerade jüngere Zeugen Jehovas sind hier natürlich unter Druck. Die Sexualität erwacht, die Bekannten in der "Welt" dürfen scheinbar alles was sie nicht dürfen. Das ist eine Phase, in der viele dann doch ein bisschen die obigen Regeln biegen oder brechen. Manche steigen in dieser Zeit endgültig aus (einige Statistiken weisen darauf hin, dass mehr als 50% der Kinder von Zeugen Jehovas nicht in der Religion ihrer Eltern bleiben), manche kommen mit Schuldgefühlen wieder zurück in die Versammlung.
- Als Partner kommen prinzipiell nur Zeugen Jehovas in Frage. Die biblische Aufforderung, "nur im Herrn zu heiraten", wird ausschließlich so interpretiert.
Zwar sind Ehen mit Partnern anderer Religion nicht strikt verboten und werden auch formal anerkannt, es wird aber ständig und sehr dringend davon abgeraten (es handle sich sonst um einen "geteilten Haushalt"). Wer es trotzdem tut, schadet seinem Ansehen in der Versammlung schwer. Männer müssen in so einem Fall damit rechnen, von sogenannten "Vorrechten" (und somit jeglichen Führungspositionen) ausgeschlossen zu sein. - Weil in der eigenen oder in benachbarten Versammlungen oft ein Mangel an möglichen Partnern herrscht, freuen sich jüngere Zeugen Jehovas besonders auf die großen Kongresse. Dort hoffen sie erste Kontakte zu finden, die zunächst telefonisch oder per Internet lose weitergeführt werden.
- Die eigentliche Werbephase zwischen Mann und Frau sollte eher kurz sein. Wenn sich nicht abzeichnet dass daraus eine Ehe werden kann, ist sie abzubrechen.
- Vor der Ehe sollen sich die Partner stets in der Gruppe oder wenigstens mit einer "Anstandsdame" (also zumindest einem Zeugen bzw. einer Zeugin Jehovas als Aufpasser) treffen.
- Umarmungen und Küsse auf Wange und Mund sind das absolute Maximum an körperlichem Kontakt, das vor der Ehe akzeptabel ist. Bei allzu heftigem Küssen vor der Verlobung wird es schon kritisch.
- Private, unbeaufsichtigte Treffen sind unerwünscht, Übernachtungen in derselben Wohnung gelten praktisch als Beweis für vorehelichen Sex. Wer sich dabei erwischen lässt, muss mit einer sehr unangenehmen Befragung durch die Ältesten rechnen. Stellt sich heraus dass es tatsächlich zu mehr als dem erlaubten Kontakt gekommen ist, kann das bis zum Ausschluss führen.
- Unverheiratetes Zusammenleben ist nicht akzeptabel.
- Haben sich Braut und Bräutigam korrekt verhalten, darf die Hochzeitsfeier im Königreichssaal stattfinden – das ist somit ein wichtiges Signal an die Versammlung, dass mit den beiden alles in Ordnung ist. Findet die Hochzeit nicht dort statt, werden viele Mitglieder nicht teilnehmen wollen. Eine Hochzeit in einer anderen Kirche ist praktisch undenkbar und kommt einem Selbstausschluss gleich.
Gerade jüngere Zeugen Jehovas sind hier natürlich unter Druck. Die Sexualität erwacht, die Bekannten in der "Welt" dürfen scheinbar alles was sie nicht dürfen. Das ist eine Phase, in der viele dann doch ein bisschen die obigen Regeln biegen oder brechen. Manche steigen in dieser Zeit endgültig aus (einige Statistiken weisen darauf hin, dass mehr als 50% der Kinder von Zeugen Jehovas nicht in der Religion ihrer Eltern bleiben), manche kommen mit Schuldgefühlen wieder zurück in die Versammlung.
In der Ehe
- Der Mann ist der "Kopf" des Haushaltes.
- Die Frau soll sich unterordnen; der Mann soll sie aber stets respekt- und liebevoll behandeln und auf ihre Bedürfnisse eingehen.
- Zur Sexualität in der Ehe gibt es heute nur vage Aussagen. Zumindest bis in die 1980er-Jahre wurden gewisse Praktiken (Oral- und besonders Analverkehr) ausdrücklich als "pervers" bezeichnet und waren somit praktisch verboten. Allerdings muss Sex nicht zwingend nur der Fortpflanzung dienen, sondern wird als normaler Teil der ehelichen Beziehung gesehen.
- Empfängnisverhütung ist erlaubt, Abtreibung nicht.
- Kinder sollen von Anfang an als Zeugen Jehovas erzogen und in die Versammlungen mitgebracht werden. Lange Zeit wurde die körperliche Züchtigung von Kindern ausdrücklich empfohlen und sogar gefordert, seit den 1990er-Jahren wurde das aber abgeschwächt und die "Rute" oft nur mehr als Sinnbild für Zurechtweisung verwendet.
- Es gibt nur einen einzigen legitimen Grund für eine Ehescheidung, die zur Wiederheirat berechtigt: der Partner war sexuell untreu.
Ein Beispiel: Der Ehemann ist gewalttätig, aber es gibt keinen Beweis für Untreue. Die Frau darf sich zwar von ihm trennen und umziehen, die Ehe besteht aber formal weiterhin. Die Frau darf keine Beziehung bzw. Ehe mit einem anderen Mann eingehen.